seit 1994

Prüfungsordnung Ausbildung Erlebnispädagogik KAP-Institut

§1: Ausbildungsziel

Mit der praxisnahen Ausbildung Erlebnispädagogik vermitteln wir Ihnen ein erlebnispädagogisches Handlungswerkzeug und die Handlungskompetenz, die Sie zur eigenverantwortlichen Planung, Leitung und Durchführung von erlebnispädagogischen Maßnahmen im jeweiligen Arbeitsfeld der Jugendhilfe, Schule, Kinder- und Jugendpsychiatrie befähigt.

 

§2: Teilnahmevoraussetzung

Die Ausbildung Erlebnispädagogik richtet sich an volljährige Personen mit einer abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung, bzw. Studium. Die Inhalte der Ausbildung beziehen sich v.a. auf den Einsatz der Erlebnispädagogik im Bereich Kinder- und Jugendhilfe, Schule und KJP.

Im Einzelfall sind Ausnahmeregelungen möglich (z.B. bei langjähriger Berufserfahrung in der Jugendhilfe oder Jugendsozialarbeit, Pfadfindergruppenarbeit, usw.). Bitte kontaktieren Sie uns hierzu persönlich und senden Sie uns Ihre Referenzen, bzw. Erfahrungen im Bereich (Erlebnis-) Pädagogik!

 

§3: Inhalte und Ablauf

Die Ausbildung Erlebnispädagogik des KAP-Instituts besteht aus insgesamt 31 Lehrgangstagen, sowie einem eigenständigen, dreitägigen erlebnispädagogischen Abschlussprojekt. Die Lehrgänge dauern jeweils zwischen 3 und 5 Tagen und finden v.a. im Raum Regensburg, bzw. mit Ausnahmen im Alpenbereich statt.

Der Lehrgang Einführungskurs sowie der Zusatzkurs können jeweils separat gebucht werden (der Zusatzkurs nur, wenn er nicht als Bestandteil der Gesamt-Ausbildung genutzt wird). Die restlichen Kurse sind nur als Gesamt-Ausbildung buchbar.

Ausnahmen gibt es für Teilnehmer:innen, die bereits unsere vorherigen Lehrgänge besucht haben. Hier werden - je nach individueller Sachlage und bisher besuchter Kurse – ggf. individuelle Einzellösungen notwendig. Wir bitten die jeweiligen Personen, sich per Email mit uns in Verbindung zu setzen.

 

§4: Zulassungsvoraussetzungen für Prüfung

Um für den Abschlusskurs zugelassen zu werden, muss bereits der Rest der Ausbildung absolviert worden sein. Fehlzeiten von bis zu 10% werden toleriert. Bei höheren Fehlzeiten müssen die versäumten Tage nachgeholt werden, z.B. im Rahmen des Zusatzkurses. Ist dies nicht möglich, kann eine individuelle Lösung besprochen werden.

Das Abschlusszertifikat wird erst ausgehändigt, wenn der letzte Lehrgang erfolgreich absolviert wurde.

 

§5: Prüfungstermine und Anmeldefristen

Die Prüfungstermine entsprechen jeweils den Terminen der Abschlusskurse. Diese finden i.d.R. Ende November / Anfang Dezember als letzter Kurs der gesamten Ausbildungsreihe statt. Die Termine hierzu werden ca. 2 Jahre im Voraus bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt mit der Gesamtanmeldung für die Ausbildungsreihe und muss nicht mehr separat erfolgen.

 

§6: Prüfungskommission

Die schriftliche Dokumentation muss spätestens 8 Wochen vor Beginn des Abschlusskurses dem KAP-Institut vorliegen. Sie wird von zwei hauptberuflichen, (erlebnis-) pädagogischen Fachpersonen des KAP-Instituts gelesen und beurteilt. Anschließend wird eine zusammenfassende schriftliche Beurteilung verfasst.

Das Kolloquium sowie die Präsentation des Projekts werden von einem Ausbilder des KAP-Instituts abgenommen. Hierbei wird ein schriftliches Prüfungsprotokoll angefertigt.

 

§7: Prüfungsform und Prüfungsablauf

Die Prüfung besteht aus drei Teilen: dem Praxisprojekt, der Dokumentation des Projekts sowie der Präsentation mit anschließenden Kolloquium.

Das Praxisprojekt muss mind. 3 Tage dauern. Der / die Teilnehmende übernimmt hierbei die Hauptverantwortung bzgl. Planung, Organisation, Vorbereitung Durchführung und Nachbereitung des Projekts. Einzelfallentscheidungen über geringere Dauer bei Großprojekten, sowie ggf. gemeinsame Abschlussprojekte sind möglich und werden individuell im Kurs Anleitung zur Praxis besprochen.

Die schriftliche Dokumentation des Abschlussprojekts sollte ca. 20 DIN A 4 Seiten umfassen. Sie enthält die zugrunde liegende erlebnispädagogische Konzeption, eine Beschreibung der Zielgruppe sowie der Ziele, erlebnispädagogische Hintergründe und Definition, geplante zeitliche Abläufe, Vorbereitungen, sowie eine detaillierte tatsächliche Projektbeschreibung. Auch eine persönliche Reflexion über das eigene Leitungsverhalten, den Verlauf des Projekts, usw. ist Bestandteil der Dokumentation.

Während des Abschlusskurses wird das Praxisprojekt in einem 90-minütigem Vortrag der Gesamtgruppe vorgestellt. Außerdem leiten die Teilnehmenden jeweils eine praktische Aktion an, die sie während ihres Abschlussprojektes auch tatsächlich durchgeführt haben – ob Kooperative Teamaufgabe, Bauprojekt, o.ä. Wichtig hierbei ist, dass die Aktion nicht schon in gleicher Form bei einem KAP-Kurs durchgeführt wurde. Die Dauer der praktischen Aktion liegt bei 30 bis 60 Minuten.

Anschließend erfolgt das ca. 30-minütige Kolloquium über das Projekt und den Vortrag in Form von Fragen der anderen Teilnehmer, sowie des Prüfers vom KAP-Institut.

 

§8: Bewertung

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Praxisberichts sowie der Projektpräsentation und des Kolloquiums. Beurteilt werden alle relevanten (erlebnis-)pädagogischen Kriterien: die Auswahl der Projektinhalte, die Abstimmung auf die Zielgruppe, die Sorgfalt der Vorbereitungen, den tatsächlichen Projektverlauf, ggf. Umgang mit unvorhergesehenen Ereignissen, usw. Die Bewertung erfolgt nicht auf Grundlage von Schulnoten, sondern wird lediglich in „bestanden“, „nicht bestanden“ oder „nachbessern“ unterteilt.

 

§9: Wiederholung von Prüfungen

Die Prüfung kann bis zu zwei Mal wiederholt werden. Der nächstgelegene Prüfungstermin ist der nächste angebotene Abschlusskurs (i.d.R. Ende November / Anfang Dezember). Den Teilnehmenden wird Gelegenheit zur Nacharbeit / Nachbesserung geboten. Die Nacharbeit und Nachbesserung bezieht sich hierbei nur auf die Dauer / Durchführung des Praxisprojekts sowie den Projektbericht. Hierbei wird eine Frist von maximal 6 Monaten gewährt. Innerhalb dieser Zeit muss der / die Teilnehmende die geforderten Kriterien dem KAP-Institut zukommen lassen.

 

§10: Zertifikate

Nach positiver Beurteilung der drei Prüfungsbestandteile gilt die Ausbildung Erlebnispädagogik als bestanden und wird mit einem Institutseigenen Zertifikat abgeschlossen. Die Ausbildung Erlebnispädagogik kann nicht mit "bestanden" zertifiziert werden, wenn der / die Teilnehmende bei 10% oder mehr der gesamten Kurszeiten nicht anwesend war.

Das Zertifikat mit dem Titel „Erlebnispädagoge/in (KAP)“ wird an Teilnehmende ausgehändigt, die einen Nachweis über eine erfolgreiche pädagogische Ausbildung / Studium erbringen können. Alternativ dazu wird auch eine mind. 3-jährige pädagogische Berufserfahrung anerkannt.

Teilnehmende ohne pädagogische Ausbildung oder Berufserfahrung erhalten ein Zertifikat mit dem Titel „Erlebnispädagoge/in (KAP) GQ“ (Grundqualifikation).

Ein Nachweis über eine pädagogische Qualifikation kann auch nachträglich eingereicht werden. Bis zu 3 Jahre nach dem Abschlusskurs kann das Zertifikat nachträglich geändert werden.

 

§11: Anerkennung von externen Lehrgängen

Im Einzelfall können auch Kurse von anderen Anbietern, bzw. bereits absolvierte Ausbildungen anerkannt werden. Dies ist eine individuelle Entscheidung von Seiten des KAP-Instituts und hängt von den Lehrgangsinhalten, -dauer, etc. ab.

 

§12: Anmeldung und Rücktritt

Anmelden kann sich, wer das 18. Lebensjahr vollendet und somit volljährig ist.

Die Anmeldung kann auf dem umseitigen Anmeldeformular oder in einer anderen schriftlichen Form erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr.

Die genauen Zahlungs- und Rücktrittsmodalitäten finden Sie unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

§13: Urheberrechte
Sämtliche ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Ohne die schriftliche Zustimmung des Verfassers dürfen keine der erhaltenen Unterlagen fotomechanisch, elektronisch oder anderweitig vervielfältigt werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in irgendeiner Form veröffentlich werden. Dies gilt besonders auch für die Projektberichte der Teilnehmenden.

 

§14: In-Kraft-Treten

Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 23.12.2021 in Kraft.