Im Abschlusskurs stellen alle Teilnehmer ihr eigenes Projekt mündlich und visuell im Kolloquium des Kollegenkreises vor. Hier stehen Sie Rede und Antwort für Ihr Projekt, erhalten ein persönliches Feedback über Ihr Projekt und Ihre individuelle Leistung. In einer Gruppenreflexion werden die Erlebnisse und Erfahrungen als Leiter eines erlebnispädagogischen Projektes gemeinsam betrachtet und ausgewertet.
Durch die Präsentation der verschiedenen Projekte entsteht eine erlebnispädagogische Ideenbörse und ein Austausch wertvoller Tipps & Tricks.
Inhalte im Detail
Abschluss und Zertifizierung
Die Ausbildung Erlebnispädagogik wird mit folgenden drei Prüfungsbestandteilen abgeschlossen:
1. Praxisprojekt:
Der Teilnehmer führt ein mindestens dreitägiges erlebnispädagogisches Praxisprojekt mit einer Zielgruppe seiner Wahl durch und übernimmt bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung die Leitung.
2. Dokumentation:
Dieses Praxisprojekt wird schriftlich dokumentiert. Die Dokumentation erhält das dem Praxisprojekt zugrunde liegende erlebnispädagogische Konzept, welches die umgesetzte erlebnispädagogische Definition aufzeigt und darstellt welche Ziele mit welcher Zielgruppe deshalb warum und wie umgesetzt wurden. Die geplanten zeitlichen Abläufe werden geschildert, ebenso wie der tatsächliche Projektverlauf. Zudem enthält die Dokumentation eine ausführliche Reflexion des eigenen Leitungsverhaltens und der gewonnenen Erfahrungen als Erlebnispädagoge. Die Dokumentation ist schriftlich und digital mit Bildmaterial ergänzt acht Wochen vor Abschlusskurs beim KAP-Institut einzureichen.
Die Dokumentation wird von zwei Fachpersonen des Ausbildungsteam des KAP-Institutes durchgearbeitet. Eine zusammenfassende schriftliche Beurteilung fließt in das Prüfungsprotokoll ein, welches mit den Ergebnissen des Kolloquiums ergänzt wird.
3. Besuch Abschlusskurs mit Präsentation und Kolloquium:
Während des Abschlusskurses wird das Praxisprojekt in einem Vortrag präsentiert. Anschließend stellt sich der Teilnehmer in einem Kolloquium den kritischen Fragen des anwesenden Prüfers des KAP-Institutes und den Ausbildungskollegen.
Hier finden Sie die aktuelle Prüfungsordnung.
Nach positiver Beurteilung der drei Prüfungsbestandteile gilt die Ausbildung Erlebnispädagogik als bestanden und wird mit dem Zertifikat "Erlebnispädagoge/in (KAP)" abgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung, bzw. Studium. Ein Nachweis hierüber ist vor (spätestens während) des Abschlusskurses zu erbringen. Alternativ dazu kann auch eine (nachgewiesene) mind. 3-jährige pädagogische Berufspraxis anerkannt werden.
Liegt kein Nachweis über Ausbildung / Studium / Berufspraxis vor, so wird gemäß den Vorgaben des Bundesverbands Erlebnispädagogik ein Zertifikat für "Erlebnispädagoge (KAP) GQ" (Grundqualifikation) ausgestellt.
Die Ausbildung Erlebnispädagogik kann nicht mit "bestanden" zertifiziert werden, wenn der Teilnehmende bei 10% oder mehr der gesamten Kurszeiten nicht anwesend war. Die gesamte Ausbildung sollte innerhalb von 5 Jahren absolviert werden.
Feedback Abschlusskurs 2012 / 2
Feedback Abschlusskurs 2012 / 1
Feedback Abschlusskurs 2010 / 2
Feedback Abschlusskurs 2010 / 1
Feedback Abschlusskurs 2009 / 2
28.02.18 - Lehrgang "Anleitung zur Praxis" der Ausbildung Erlebnispädagogik
Eisige Temperaturen, doch "tolle Aktionen, gute Mischung von Theorie und Praxis, tolle Anleitung"
19.02.18 - Erlebnispädagogik in Neumarkt i.d.OPf.
Lehrgang schnitt mit einer sehr guten Note von 1,22 ab!