seit 1994

Fördermittel

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der bereits beim KAP-Institut genehmigten Förderungsmöglichkeiten* sowie weitere punktuelle Informationen über finanzielle Förderungen für die Teilnahme an unseren Fortbildungen. 
Leider können wir keine weitergehende Beratung zu Förderungen übernehmen -  bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur oder Jobcenter!
 
 
 
Bildungsprämie* (bundesweit) 

 
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert die Teilnahme an Bildungsangeboten bis max. 500,00€. Gerne nehmen wir Ihren Prämiengutschein entgegen! 
 
 
 
Förderungen über die Arbeitsgemeinschaften/ArGe
* (bundesweit)
 
Zulassungen der ArGe im Einzelfall nach §§ 85 ff SGB III i.V. § 12 AZWV sind möglich und wurden in der Vergangenheit bereits mehrmals genehmigt, bis hin zu einer Übernahme der Fortbildungs-Gesamtkosten (7 Lehrgänge)!
 
 
 
Grundtvig Einzelmobilität (EU-weit)

 
Über das EU-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen können Teilnehmer/innen aus dem europäischen Ausland sog. Einzelmobilitäten beantragen. 
 
 
 
Bildungsscheck* (Nordrhein-Westfalen)
 
Förderung ähnlich der Bildungsprämie/Prämiengutscheins.

 


 
Bildungsurlaub* (Niedersachsen) 
 
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
 
 
 
Förderung der Qualifizierung und Stärkung der beruflichen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Weiterbildung (Brandenburg) 

Gefördert werden aktuell bis 31.12.2013:
- Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte in der Beruflichen Weiterbildung 
- Tätigkeits- und berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte in der Jugendhilfe 
- Berufsgruppenübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte und Beschäftigte in der Jugendhilfe 
- Vernetzungs- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen in der Weiterbildung von Erwachsenen oder zur Implementierung neuer Weiterbildungskonzepte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Erwachsener