seit 1994

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Muss ich mit dem Einführungskurs beginnen?

 
-> Nein. Man kann mit nahezu jedem beliebigen Kurs die Ausbildung starten, da jeder Lehrgang eine eigenständige, thematisch in sich geschlossene Fortbildung ist (Ausnahmen: Abschlusskurs, Anleitung zur Praxis – diese Kurse sind am Ende der Zusatzqualifikation zu belegen).


 
Wie erfahre ich, ob es noch freie Plätze gibt?


 -> Aktuell immer auf der Homepage des KAP-Instituts unter diesem Link
 
 
 
Wie melde ich mich an?

 
-> Nur mit unserem Anmeldeformular. Es bleibt Ihnen freigestellt, ob Sie sich für jeden Kurs einzeln, für mehrere oder für die gesamte Ausbildung komplett anmelden. Sie schicken die Anmeldung unterschrieben per Post (KAP-Institut, Tannenstr. 6, 93152 Undorf), FAX (0049(0)9404/969-467) oder Scan per Mail (info(at)kap-outdoor.de) an uns zurück und erhalten in Bälde eine Anmeldebestätigung, die zugleich eine Rechnung über die Anmeldegebühren (100.- Euro pro Kurs) ist. Die Anmeldegebühr wird später von der Schlussrechnung wieder abgezogen. 
 
Zahlen Sie immer nur dann, wenn Sie von uns eine entsprechende Rechnung mit einer darauf vermerkten Rechnungsnummer erhalten haben! Lesen Sie bitte vor einer Anmeldung unsere AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen), insbesondere den Abschnitt „Rücktritt durch Veranstaltungsteilnehmer/innen“!
 
 
 
Wie geht es dann weiter?
 
-> Nachdem Sie fest für einen Lehrgang angemeldet sind, brauchen Sie Nichts weiter zu tun. Ca. vier Wochen bevor der jeweilige Kurs stattfindet, erhalten Sie per Post alle weiteren Kursunterlagen, Infos sowie die Schlussrechnung über die Kursgebühren per Post. 
Wichtig: falls die Kursgebühren bis zum Ende des betreffenden Lehrgangs nicht auf dem Konto des KAP-Instituts gebucht sind, erhalten Sie die Teilnahmebestätigung erst nach Zahlungseingang zugesandt. 

 

 

Kann ich auch nur einzelne Kurse belegen?
 
-> Ja, jeder Kurs (Ausnahmen: Abschlusskurs, Anleitung zur Praxis) kann auch einzeln besucht werden, da die Lehrgänge eigenständige Fortbildungsveranstaltungen darstellen.
 


 
In welchem Zeitraum muss ich die Kurse für die Zusatzqualifikation besucht haben?
 
-> Es gibt keine zeitliche Einschränkung. Man kann absolvierte Kurse aus vergangenen Jahren in beliebigen zeitlichen Abständen mit aktuellen und zukünftigen Lehrgängen kombinieren.
 
 


 
Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung?
 
-> Ja, für jeden abgeschlossene Fortbildung erhält man eine Teilnahmebestätigung, für die komplette Zusatzqualifikation wird zusätzlich ein Institutseigenes Zertifikat verliehen (Erlebnispädagoge/in nach KAP zertifiziert).

 
 
 
Gibt es Fördermöglichkeiten? 
 
-> Ja. In den vergangenen Jahren reichte die Bandbreite der genehmigten Förderungen von Bildungsurlaub (Niedersachsen) und Bildungsschecks (Nordrhein-Westfalen) über Zulassungen der ArGE im Einzelfall (§§ 85 ff SGB III i.V. § 12 AZWV) bis hin zur bundesdeutschen Bildungsprämie / Prämiengutschein). Weiter Infos finden Sie hier.
 


 
Ist die KAP-Zusatzqualifikation staatlich anerkannt? 
 
-> Nein, denn es existiert im erlebnispädagogischen Bildungssektor grundsätzlich keine staatliche Anerkennung, ebenso wie z.B. in der EDV- und Computerbranche und vielen anderen Bereichen keine staatliche Kontrolle nötig ist. Hier sollte man sich an frei recherchierbaren Fakten wie Qualität, Kontinuität, Erfahrungsberichten, etc. orientieren und natürlich vergleichen – genauso wie man es bei jeder anderen Sache auch tun würde! Erst informieren, dann entscheiden! 

 

Hier zum Beispiel die Meinungen der Teilnehmer der KAP-Kurse aus den vergangenen Jahren.